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   LG Berlin, 16.07.1992 - 67 T 52/92   

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LG Berlin, 16.07.1992 - 67 T 52/92 (https://dejure.org/1992,30203)
LG Berlin, Entscheidung vom 16.07.1992 - 67 T 52/92 (https://dejure.org/1992,30203)
LG Berlin, Entscheidung vom 16. Juli 1992 - 67 T 52/92 (https://dejure.org/1992,30203)
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Wird zitiert von ...

  • AG Brandenburg, 10.09.2018 - 31 C 34/18

    Trotz fristloser Kündigung: Räumungsfrist von Amts wegen?

    Die hier jetzt insofern nur noch zu treffende Entscheidung gemäß § 721 ZPO kann das erkennende Gericht jedoch auch nur in einem End-Anerkenntnisurteil treffen ( OLG München , Beschluss vom 19.02.2010, Az.: 32 W 827/10, u.a. in: NJW-RR 2010, Seite 945; LG Rostock , Beschluss vom 11.08.2000, Az.: 2 T 253/00, u.a. in: NJW-RR 2001, Seiten 442 f.; LG Berlin , Beschluss vom 16.07.1992, Az.: 67 T 52/92, u.a. in: WuM 1994, Seite 385; Seibel , in: Zöller, Zivilprozessordnung, 32. Auflage 2018, § 721 ZPO, Rn. 7; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann , ZPO-Kommentar, 76. Auflage 2018, § 721 Rn. 6 ), da die Anordnung nach § 721 Abs. 1 ZPO erst nach der mündlichen Verhandlung durch ein Urteil ergeht.
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